– Ins Land Deiner Träume mit Pass oder Visum?
In Europa haben wir noch das Schengener Abkommen, welches besagt dass jeder Europabürger sich in Europa frei bewegen, reisen, leben und arbeiten kann. Dies scheint nun mehr und mehr in Gefahr – denn noch ist es in 28 EU-Staaten möglich ohne große Kontrollen in ein anderes EU-Land zu reisen. Kontrollen an den Flughafen sind normal und müssen sein. Daher ist es durchaus möglich sich morgen in einer dänischen Fabrik oder in London in einer Bank oder als Elektroniker bei Scania anzufangen. Transatlantische Praktika sind da schon etwas anderes und werden von uns nicht begleitet. Damit in ein EU-Land „deiner Träume“ für einen beruflichen Aufenthalt eingereist werden kann, müssen diverse Formalitäten beachtet werden. Je nachdem, wohin die Reise geht, braucht man entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass und eventuell ein zusätzliches Visum.
Jedes Land hat eigene aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen. Es ist daher ratsam sich vor der Abreise genau zu informieren, welche Formalitäten noch zu Hause oder nach Ankunft vor Ort zu erledigen sind. Ausländische Behörden verlangen zum Beispiel häufig eine bestimmte Form von Praktikumsvereinbarung, zu der auch ein Ausbildungsplan gehört, der vorher mit den beteiligten Organisationen abgestimmt werden muss. In Frankreich muss beispielsweise eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung an der Vermittlung des Praktikums beteiligt sein. Oder es sind häufig auch bestimmte Versicherungen vorgeschrieben, die nur bei anerkannten Gesellschaften abgeschlossen werden dürfen. Nach der Einreise ist es erforderlich sich in manchen Ländern bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Aber keine Sorge: Wir und unsere Partner unterstützen bei diesen Formalitäten und bereiten auch alles soweit wie möglich vor. Sie sollten sich auch über Zollvorschriften bei der Ein- oder Ausreise informieren. Bestimmte Güter dürfen nicht oder nur in bestimmter Menge eingeführt werden. So dürfen z.B. keine Früchte nach Neuseeland mitgenommen werden. Verstöße werden streng bestraft. Aktuelle Informationen gibt es in den „Reise- und Sicherheitshinweise“ des Auswärtigen Amts. Auch hier stehen wir beratend zur Seite.
Was für einen Ausweis/Dokument braucht man in der Europäischen Union?
Bisher reicht während eines Praktikums und für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) der gültige Personalausweis. Dieser sollte nicht innerhalb der nächsten sechs Monate ablaufen.
und für Länder außerhalb der EU?
Für Länder, die nicht zur EU gehören, wird zur Einreise einen Reisepass (oder Nationalpass des Herkunftslandes, wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt). Der Reisepass ist ein Papierdokument mit mehreren Seiten.
und wenn Sie nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und einen ausländischem Pass besitzen?
Keine deutsche Staatsangehörigkeit? in diesem Fall benötigen Sie vielleicht ein Visum für den Aufenthalt in einem Land, das zur EU gehört. Hier sollte rechtzeitig beim Konsulat oder bei der Botschaft des Wunschlandes nachgefragt werden, welche Einreisebestimmungen gelten. Achte darauf: Es wird neben dem Visum auch ein (ausländischer) Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer verlangt- und der muss beim Konsulat oder der Botschaft des Herkunftslands frühzeitig beantragt werden.
Ein Visum ist die Bestätigung eines anderen Landes, in das eingereist werden soll. Dort dürfen Sie sich nur zu einem bestimmten Zweck aufhalten. Ein Visum kommt als Aufkleber oder Stempel auf eine Seite des Reisepasses. Einige Länder – wie Kanada und Australien – stellen nur ein elektronisches Bestätigungsschreiben aus. Der Eintrag im Pass wird dann erst bei der Einreise von der Grenzkontrolle vorgenommen.
In vielen Ländern außerhalb der EU besteht für Deutsche eine Visumpflicht. Die genauen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sind für alle Länder der Erde beim Auswärtigen Amt unter „Länder, Reisen und Sicherheit“ zu finden. Dort wählen sie ihr Zielland aus und erhalten unter „Reise- und Sicherheitshinweise“ als eigenen Unterpunkt die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Daneben bietet das Auswärtige Amt „FAQs zu Einreisebestimmungen und Reisedokumente für deutsche Staatsangehörige“.
Vor der Abreise muss das Visum in Deutschland bei einem Konsulat oder einer Botschaft des betreffenden Landes beantragt werden (z. B. beim Amerikanischen Generalkonsulat Frankfurt). Für Praktikum und Weiterbildung gibt es in vielen Ländern ein spezielles Visum (z.B. das J1-Visum für die USA). Wichtig: Ein Visum gilt häufig nur für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Bildungseinrichtung. Rumreisen und sich in anderen Bundesstaaten aufhalten oder gar den Arbeitgeber bzw. Bildungseinrichtung wechseln geht hier nicht.