Kosten & Finanzierung

– Wie kann ich mir das denn leisten?

Einmal quer durch Europa mit finanzieller Unterstützung

Wer träumt nicht davon eine Fortbildung in einem sonnigen, warmen Land oder einen Teil seiner Ausbildung in London, Dublin, Stockholm, Worcester, Umeå oder Doneraile zu machen? – Einfach mal raus, etwas anderes erleben, andere Lebensweisen, Esskulturen, Gegebenheiten und Arbeitsweisen kennenlernen. 

Klar, so ein Auslandsaufenthalt kostet Geld und vielleicht mehr als jeder zur Verfügung hat. Doch zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen, als einen Kredit aufzunehmen, die Großeltern oder Eltern anzupumpen. Daher sollten Sie rechtzeitig einen Aufenthalt planen, alle Beteiligten informieren und Schritt für Schritt vorgehen, damit bei der Finanzierung und Unterstützung nichts schief geht.

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Wir helfen Ihnen gerne, all ihre Fragen zu beantworten. Allerdings helfen wir nur bei der Erzielung von Aus-, Fort- und Weiterbildung im beruflichen Sektor, d.h. Berufsfachschülern, Berufsschülern, Fachkräften, Referendaren und Bildungspersonal.

Wir können nicht alle Bedürfnisse  befriedigen, aber vielleicht können wir Ihnen die richtige Organisation oder Plattformen für Ihre speziellen Bedürfnisse nennen.

Damit sollten Sie rechnen – Kostenfaktoren:

  • Reisekosten (z. B. An- und Abreise)
  • Lebenshaltungskosten im Ausland (z. B. für Unterkunft, Essen, Handy-Kosten oder Zahnpasta)
  • Gebühren für Sprachkurse (z. B. in Deutschland und vor Ort)
  • Vermittlungs- und Mitgliedsgebühren (z. B. für die Praktikumsstelle)
  • Versicherungskosten (z.B. für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung)
  • Medizinische Vorsorge (z. B. Impfungen)
Dies sind die wichtigsten Kostenfaktoren, die auf Sie zukommen.
Wenn Sie am Erasmus-Programm teilnehmen und alle Bedingungen des Programms der EU erfüllen, erhalten Sie eine Förderung. Wir helfen Ihnen dabei.

Finanzierung und wichtige Informationen für Teilnehmer und Auszubildende:

Sie können Unterstützung erhalten, wenn Sie während der Berufsausbildung ins Ausland gehen. Da Sie neben dem Stipendium der EU Ihre Ausbildungsvergütung weiterhin erhalten. Sie verlagern lediglich Ihren Lernort ins Ausland. Daher ist die Genehmigung Ihres Ausbildungsbetriebes von Nöten. Allerdings sind mit dem Stipendium auch Pflichten verbunden, wie z.B.
  • alle Formulare rechtzeitig beizubringen und auszufüllen, ggf. mit ins Ausland zu nehmen,
  • an einem interkulturellen Training teilzunehmen,
  • auch im Ausland ein Berichtsheft zu führen,
  • einen Sprachkurs vor oder während des Aufenthalts zu belegen, sofern erforderlich, 
  • die Arbeitszeiten einzuhalten,
  • während des Praktikums erreichbar zu sein und an den Chatterminen teilzunehmen,
  • Arbeits- und Aufenthaltsberichte nach Hause zu schicken,
  • an theoretischen Lernmodulen im Ausland oder via E-Learning teilzunehmen, sofern Ihr Aufenthalt drei Wochen überschreitet und
  • an Evaluationen teilzunehmen, die der Qualitätskontrolle dienen. 
 
Wichtig

Nach dem Berufsbildungsgesetz wird die Durchführung von Ausbildungsabschnitten im Ausland als Teil der Berufsausbildung anerkannt. Somit findet keine Unterbrechung oder Verlängerung der Ausbildung statt und Sie erhalten weiterhin ihre Ausbildungsvergütung.

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